Regeln für Geld-Förderung von Jugend-Gruppen in Wiesbaden
Präambel – Einleitung
Die Stadt Wiesbaden hat eine Aufgabe.
Sie muss Angebote für Kinder und Jugendliche fördern.
Das steht im Gesetz (SGB VIII).
Darum gibt die Stadt Wiesbaden Geld für die Arbeit von Jugend-Organisationen.
Das Geld ist für die tägliche Arbeit von Jugend-Gruppen gedacht.
Arten von Förderungen
Es gibt zwei Arten von Förderungen:
1) Förderung für Maßnahmen
Das heißt: Geld für bestimmte Aktionen oder Projekte.
2) Förderung für einzelne Personen
Das heißt: Hilfe für einzelne junge Menschen.
Wer kümmert sich um die Förderung?
Die Stadt Wiesbaden hat eine Organisation beauftragt.
Diese Organisation heißt:
Stadtjugendring Wiesbaden e. V.
Der Stadtjugendring prüft die Anträge
und entscheidet über die Förderung.
Im Text heißt der Stadtjugendring:
die beauftragte Stelle.
Allgemeiner Teil
Die folgenden Regeln gelten
für die Förderrichtlinie Maßnahmenförderung.
Es gibt allgemeine Regeln
und besondere Regeln für einzelne Förderbereiche.
Die besonderen Regeln kommen später.
Förderbereiche
Für diese Bereiche kann Geld beantragt werden:
- Miete für Räume
- Material für Gruppen-Arbeit
- Seminare und Bildungs-Veranstaltungen
- Fahrten im In- und Ausland
zum Beispiel Ferien-Spiele oder Ausflüge - Internationale Begegnungen
und Jugend-Konferenzen - Maßnahmen zur Anerkennung von Ehrenamt
zum Beispiel Dank-Veranstaltungen
Wer kann Förderung bekommen?
Nur bestimmte Jugend-Organisationen können Geld bekommen.
Die Jugend-Organisation muss:
- in Wiesbaden aktiv sein
- mit Kindern und Jugendlichen arbeiten
(bis 27 Jahre) - freiwillige und ehrenamtliche Arbeit machen
- regelmäßig Angebote anbieten
zum Beispiel Gruppen-Stunden oder Fahrten - selbst organisiert sein
- demokratisch arbeiten
Die Jugend-Organisation muss klar sagen:
Wir sind gegen jede Form von Diskriminierung
Wir sind gegen Benachteiligung
wegen Religion, Herkunft oder Geschlecht
Wir stehen für eine demokratische Gesellschaft
mit Vielfalt und Gleichberechtigung
Wichtige Regeln zur Förderung
Es gibt nur so viel Geld,
wie im Haushalt der Stadt vorhanden ist.
Niemand hat ein Recht auf Förderung.
Die Stadt entscheidet.
Kosten dürfen nur einmal gefördert werden.
Eine Maßnahme darf nur einen Antrag haben.
Das Geld geht an die Jugend-Organisation.
Jede Jugend-Organisation
darf viele Anträge pro Jahr stellen.
Anträge müssen pünktlich abgegeben werden.
Zu späte Anträge werden nicht gefördert.
Zum Antrag gehören Belege
zum Beispiel Rechnungen.
Kopien müssen bestätigt sein.
Originale werden zurückgeschickt.
Personen ohne Wohnsitz in Wiesbaden
können nur gefördert werden,
wenn sie ehrenamtlich
in einer Wiesbadener Jugend-Organisation arbeiten.
Die Organisation muss das schriftlich bestätigen.
Wenn ein Antrag abgelehnt wird,
gibt es einen schriftlichen Bescheid mit Begründung.
Die Jugend-Organisation kann Widerspruch einlegen.
Das muss innerhalb von zwei Wochen passieren.
Kosten für Kinder-Betreuung
von Kindern der Jugend-Leiter*innen
werden zu 50 % erstattet.
Über Ausnahmen entscheidet
der Jugendhilfe-Ausschuss.
Eigentumsvorbehalt
Wenn sich eine geförderte Jugend-Organisation auflöst:
Die Stadt kann entscheiden,
ob Geld zurückgezahlt werden muss.
Die Organisation muss die Auflösung melden.
Die Organisation muss sagen,
was mit dem geförderten Material passiert.
2. Arbeit von und mit Gruppen
(Gruppenarbeitsmaterial)
2.1 Allgemeine Regeln
2.1.1 Höhe der Förderung
-
Bei Käufen:
-
Die Stadt zahlt bis zu 50 % der Kosten.
-
-
Bei Leihen:
-
Die Stadt zahlt die volle Leih-Gebühr.
-
Aber:
-
Die Förderung ist höchstens 800 Euro.
-
Öffentliche Förderungen zusammen
(Stadt und Land):-
dürfen nicht mehr als 75 %
der wirklichen Kosten betragen.
-
2.1.2 Frist für den Antrag
-
Der Antrag muss spätestens 2 Monate
nach dem Kauf oder der Leihe gestellt werden. -
Das Datum auf der Rechnung zählt.
2.2 Was wird gefördert?
2.2.1 Material für Gruppenarbeit
Gefördert werden:
-
Arbeitsmaterial
-
Leih-Gebühren
(bei gemeinnützigen oder gewerblichen Verleihen) -
neue Anschaffungen
-
Verbrauchs-Material
-
Hilfsmittel
Das Material muss für:
-
Begleitung
-
Betreuung
-
Leitung
von Kinder- und Jugendgruppen sein.
2.2.2 Material für kreative Arbeit
Gefördert werden auch:
-
Arbeitsmaterial
-
Verbrauchs-Material
-
Hilfsmittel
für kreative Tätigkeiten
von Kinder- und Jugendgruppen.
2.3 Antrag und Verfahren
2.3.1 Antrag über den Landesverband
-
Gehört die Jugendorganisation
zu einem Landesverband:-
muss zuerst dort ein Antrag gestellt werden.
-
-
Der Bescheid des Landesverbandes
muss beigefügt werden. -
Gibt es dort kein Geld:
-
muss das schriftlich bestätigt werden.
-
2.3.2 Belege
-
Auf den Rechnungen muss klar stehen:
-
was gekauft oder geliehen wurde
-
wofür das Material gebraucht wird
-
-
Bei geliehenem Material:
-
muss erklärt werden,
warum der Zeitraum nötig ist.
-
2.4 Was wird nicht gefördert?
2.4.1 Nicht erlaubt
-
Spiel- und Sportgeräte
-
Trikots
-
Material für Training oder Spiele
von Sportvereinen
2.4.2 Ebenfalls nicht erlaubt
-
Musikinstrumente
für Musikvereine oder Musikverbände
2.4.3 Ebenfalls nicht erlaubt
-
Honorare
für Dienstleister*innen
2.4.4 Ebenfalls nicht erlaubt
-
Leihen
bei Privatpersonen

