Regeln für Geld-Förderung von Jugend-Gruppen in Wiesbaden

Präambel – Einleitung

Die Stadt Wiesbaden hat eine Aufgabe.
Sie muss Angebote für Kinder und Jugendliche fördern.
Das steht im Gesetz (SGB VIII).

Darum gibt die Stadt Wiesbaden Geld für die Arbeit von Jugend-Organisationen.
Das Geld ist für die tägliche Arbeit von Jugend-Gruppen gedacht.

Arten von Förderungen

Es gibt zwei Arten von Förderungen:

1) Förderung für Maßnahmen
Das heißt: Geld für bestimmte Aktionen oder Projekte.

2) Förderung für einzelne Personen
Das heißt: Hilfe für einzelne junge Menschen.

Wer kümmert sich um die Förderung?

Die Stadt Wiesbaden hat eine Organisation beauftragt.
Diese Organisation heißt:

Stadtjugendring Wiesbaden e. V.

Der Stadtjugendring prüft die Anträge
und entscheidet über die Förderung.

Im Text heißt der Stadtjugendring:
die beauftragte Stelle.

Allgemeiner Teil

Die folgenden Regeln gelten
für die Förderrichtlinie Maßnahmenförderung.

Es gibt allgemeine Regeln
und besondere Regeln für einzelne Förderbereiche.
Die besonderen Regeln kommen später.

Förderbereiche

Für diese Bereiche kann Geld beantragt werden:

  • Miete für Räume
  • Material für Gruppen-Arbeit
  • Seminare und Bildungs-Veranstaltungen
  • Fahrten im In- und Ausland
    zum Beispiel Ferien-Spiele oder Ausflüge
  • Internationale Begegnungen
    und Jugend-Konferenzen
  • Maßnahmen zur Anerkennung von Ehrenamt
    zum Beispiel Dank-Veranstaltungen

Wer kann Förderung bekommen?

Nur bestimmte Jugend-Organisationen können Geld bekommen.

Die Jugend-Organisation muss:

  • in Wiesbaden aktiv sein
  • mit Kindern und Jugendlichen arbeiten
    (bis 27 Jahre)
  • freiwillige und ehrenamtliche Arbeit machen
  • regelmäßig Angebote anbieten
    zum Beispiel Gruppen-Stunden oder Fahrten
  • selbst organisiert sein
  • demokratisch arbeiten

Die Jugend-Organisation muss klar sagen:

Wir sind gegen jede Form von Diskriminierung

Wir sind gegen Benachteiligung
wegen Religion, Herkunft oder Geschlecht

Wir stehen für eine demokratische Gesellschaft
mit Vielfalt und Gleichberechtigung

Wichtige Regeln zur Förderung

Es gibt nur so viel Geld,
wie im Haushalt der Stadt vorhanden ist.

Niemand hat ein Recht auf Förderung.
Die Stadt entscheidet.

Kosten dürfen nur einmal gefördert werden.
Eine Maßnahme darf nur einen Antrag haben.
Das Geld geht an die Jugend-Organisation.

Jede Jugend-Organisation
darf viele Anträge pro Jahr stellen.

Anträge müssen pünktlich abgegeben werden.
Zu späte Anträge werden nicht gefördert.

Zum Antrag gehören Belege
zum Beispiel Rechnungen.
Kopien müssen bestätigt sein.
Originale werden zurückgeschickt.

Personen ohne Wohnsitz in Wiesbaden
können nur gefördert werden,
wenn sie ehrenamtlich
in einer Wiesbadener Jugend-Organisation arbeiten.
Die Organisation muss das schriftlich bestätigen.

Wenn ein Antrag abgelehnt wird,
gibt es einen schriftlichen Bescheid mit Begründung.
Die Jugend-Organisation kann Widerspruch einlegen.
Das muss innerhalb von zwei Wochen passieren.

Kosten für Kinder-Betreuung
von Kindern der Jugend-Leiter*innen
werden zu 50 % erstattet.

Über Ausnahmen entscheidet
der Jugendhilfe-Ausschuss.

Eigentumsvorbehalt

Wenn sich eine geförderte Jugend-Organisation auflöst:

Die Stadt kann entscheiden,
ob Geld zurückgezahlt werden muss.

Die Organisation muss die Auflösung melden.

1. Miete

1.1 Allgemeine Regeln

Eine Jugend-Organisation kann Geld für Miete bekommen,
wenn alle folgenden Punkte erfüllt sind.


1.1.1 Zusammenschluss von Jugendlichen

  • Jugendliche schließen sich freiwillig zusammen.

  • Sie wählen selbst,
    wie ihre Organisation aufgebaut ist.


1.1.2 Alter der Mitglieder

  • Mindestens 75 % der Mitglieder
    sind jünger als 27 Jahre.


1.1.3 Alter der Leitung

  • Die Leitung der Jugend-Organisation
    wird demokratisch gewählt.

  • Mindestens 75 % der Leitungs-Mitglieder
    sind jünger als 27 Jahre.


1.1.4 Selbstverwaltung

  • Die Jugend-Organisation
    verwaltet sich selbst.

  • Die Angebote werden:

    • von Jugendlichen geplant

    • von Jugendlichen gestaltet

    • von Jugendlichen durchgeführt

  • Die Jugendlichen tragen selbst die Verantwortung.


1.1.5 Ehrenamtliche Arbeit

  • Alle Angebote werden ehrenamtlich gemacht.

  • Kleine Aufwands-Entschädigungen sind erlaubt.


1.1.6 Regelmäßige Gruppenstunden

  • Die Angebote sind hauptsächlich:

    • ehrenamtliche Kinder- und Jugendarbeit

  • Es gibt regelmäßige Gruppenstunden:

    • mehrmals im Monat


1.1.7 Mitbestimmung

  • Die Teilnehmenden
    gestalten die Gruppenstunden aktiv mit.


1.2 Was wird gefördert?

1.2.1 Welche Mietverhältnisse?

Gefördert werden Jugend-Organisationen:

  • mit einem bestehenden Mietvertrag

  • oder mit einem geplanten Mietvertrag

Das gilt auch für:

  • kurze Mietzeiten
    zum Beispiel:

    • Tagesmieten

    • Wochenmieten

    • Saalmieten für Veranstaltungen

    • Raummieten für Sitzungen


1.2.2 Mietvertrag

  • Wenn es noch keinen Mietvertrag gibt:

    • Der Vertrag muss zuerst
      zur Prüfung eingereicht werden.


1.2.3 Mietpreis

  • Die Miete muss üblich sein.

  • Das heißt:

    • nicht zu teuer

  • Das muss im Antrag erklärt werden.


1.2.4 Größe der Räume

  • Die Größe der Räume
    muss zu den Angeboten passen.

  • Auch das muss im Antrag erklärt werden.


1.2.5 Höhe der Förderung

  • Wenn alle Bedingungen erfüllt sind:

    • wird die Warmmiete gefördert

  • Warmmiete heißt:

    • Kaltmiete

    • plus Heizung

    • plus Wasser

    • plus Strom

  • Die Förderung beträgt:

    • bis zu 90 % der Warmmiete


1.3 Antrag und Verfahren

1.3.1 Antrag stellen

  • Es muss ein Antrag
    auf Miet-Förderung gestellt werden.


1.3.2 Diese Unterlagen gehören zum Antrag

Der Antrag muss enthalten:

  • den Mietvertrag

  • eine Übersicht:

    • jährliche Einnahmen

    • jährliche Ausgaben

  • eine Beschreibung:

    • welche Angebote es gibt

    • wie oft sie stattfinden

  • eine Mitglieder-Liste mit Altersangaben

  • die Anzahl aller Teilnehmenden

  • eine Liste mit:

    • Ansprechpersonen

    • Kontakt-Daten

    • Vertretung der Organisation

  • wichtige Regeln der Organisation,
    zum Beispiel:

    • Satzung

    • Jugendordnung

    • Leitbild


1.3.3 Finanzplanung jedes Jahr

  • Jedes Jahr bis zum 1. November:

    • muss eine Finanzplanung abgegeben werden

  • Die Planung zeigt:

    • Einnahmen

    • Ausgaben
      für das nächste Jahr

  • Danach wird entschieden:

    • wie hoch die Förderung ist

    • höchstens 90 %


1.3.4 Räume von Erwachsenen-Organisationen

  • Wenn es eine Erwachsenen-Organisation gibt:

    • soll sie der Jugend-Organisation
      Räume zur Verfügung stellen.

  • Das wird beim Antrag geprüft.

Die Organisation muss sagen,
was mit dem geförderten Material passiert.

Miet-Zuschuss für Jugendgruppen in Wiesbaden