Regeln für Geld-Förderung von Jugend-Gruppen in Wiesbaden

Präambel – Einleitung

Die Stadt Wiesbaden hat eine Aufgabe.
Sie muss Angebote für Kinder und Jugendliche fördern.
Das steht im Gesetz (SGB VIII).

Darum gibt die Stadt Wiesbaden Geld für die Arbeit von Jugend-Organisationen.
Das Geld ist für die tägliche Arbeit von Jugend-Gruppen gedacht.

Arten von Förderungen

Es gibt zwei Arten von Förderungen:

1) Förderung für Maßnahmen
Das heißt: Geld für bestimmte Aktionen oder Projekte.

2) Förderung für einzelne Personen
Das heißt: Hilfe für einzelne junge Menschen.

Wer kümmert sich um die Förderung?

Die Stadt Wiesbaden hat eine Organisation beauftragt.
Diese Organisation heißt:

Stadtjugendring Wiesbaden e. V.

Der Stadtjugendring prüft die Anträge
und entscheidet über die Förderung.

Im Text heißt der Stadtjugendring:
die beauftragte Stelle.

Allgemeiner Teil

Die folgenden Regeln gelten
für die Förderrichtlinie Maßnahmenförderung.

Es gibt allgemeine Regeln
und besondere Regeln für einzelne Förderbereiche.
Die besonderen Regeln kommen später.

Förderbereiche

Für diese Bereiche kann Geld beantragt werden:

  • Miete für Räume
  • Material für Gruppen-Arbeit
  • Seminare und Bildungs-Veranstaltungen
  • Fahrten im In- und Ausland
    zum Beispiel Ferien-Spiele oder Ausflüge
  • Internationale Begegnungen
    und Jugend-Konferenzen
  • Maßnahmen zur Anerkennung von Ehrenamt
    zum Beispiel Dank-Veranstaltungen

Wer kann Förderung bekommen?

Nur bestimmte Jugend-Organisationen können Geld bekommen.

Die Jugend-Organisation muss:

  • in Wiesbaden aktiv sein
  • mit Kindern und Jugendlichen arbeiten
    (bis 27 Jahre)
  • freiwillige und ehrenamtliche Arbeit machen
  • regelmäßig Angebote anbieten
    zum Beispiel Gruppen-Stunden oder Fahrten
  • selbst organisiert sein
  • demokratisch arbeiten

Die Jugend-Organisation muss klar sagen:

Wir sind gegen jede Form von Diskriminierung

Wir sind gegen Benachteiligung
wegen Religion, Herkunft oder Geschlecht

Wir stehen für eine demokratische Gesellschaft
mit Vielfalt und Gleichberechtigung

Wichtige Regeln zur Förderung

Es gibt nur so viel Geld,
wie im Haushalt der Stadt vorhanden ist.

Niemand hat ein Recht auf Förderung.
Die Stadt entscheidet.

Kosten dürfen nur einmal gefördert werden.
Eine Maßnahme darf nur einen Antrag haben.
Das Geld geht an die Jugend-Organisation.

Jede Jugend-Organisation
darf viele Anträge pro Jahr stellen.

Anträge müssen pünktlich abgegeben werden.
Zu späte Anträge werden nicht gefördert.

Zum Antrag gehören Belege
zum Beispiel Rechnungen.
Kopien müssen bestätigt sein.
Originale werden zurückgeschickt.

Personen ohne Wohnsitz in Wiesbaden
können nur gefördert werden,
wenn sie ehrenamtlich
in einer Wiesbadener Jugend-Organisation arbeiten.
Die Organisation muss das schriftlich bestätigen.

Wenn ein Antrag abgelehnt wird,
gibt es einen schriftlichen Bescheid mit Begründung.
Die Jugend-Organisation kann Widerspruch einlegen.
Das muss innerhalb von zwei Wochen passieren.

Kosten für Kinder-Betreuung
von Kindern der Jugend-Leiter*innen
werden zu 50 % erstattet.

Über Ausnahmen entscheidet
der Jugendhilfe-Ausschuss.

Eigentumsvorbehalt

Wenn sich eine geförderte Jugend-Organisation auflöst:

Die Stadt kann entscheiden,
ob Geld zurückgezahlt werden muss.

Die Organisation muss die Auflösung melden.

Die Organisation muss sagen,
was mit dem geförderten Material passiert.

5. Geld-Förderung für internationale Fahrten und Treffen von Jugendgruppen in Wiesbaden

5.1 Allgemeine Regeln

5.1.1 Internationale Begegnungen

Internationale Begegnungen sind Treffen:

  • Jugendliche aus Wiesbaden

  • treffen Jugendliche aus anderen Ländern

Es gibt immer:

  • eine Hin-Begegnung

  • und eine Rück-Begegnung

Die Dauer ist:

  • mindestens 5 Tage

  • höchstens 22 Tage
    pro Begegnung

An- und Abreise zählen als volle Tage.

Mindestens 75 % der gesamten Zeit
muss für die Begegnung eingeplant sein.


5.1.2 Studienfahrten

Studienfahrten sind Fahrten:

  • mit einem festen Programm

  • zur Information über:

    • Politik

    • Kultur

    • Gesellschaft

des besuchten Landes.


5.1.3 Internationale Jugendkonferenzen

Internationale Jugendkonferenzen sind Treffen:

  • Jugendliche aus verschiedenen Ländern

  • sprechen über ein bestimmtes Thema

  • tauschen sich aus

  • arbeiten gemeinsam


5.1.4 Höhe der Förderung

  • Öffentliche Förderungen
    dürfen höchstens 75 % der Gesamtkosten betragen.

  • Andere öffentliche Förderungen
    müssen im Antrag angegeben werden.


5.1.5 Jugendleiter*innen

  • Die Maßnahme muss von
    qualifizierten Jugendleiter*innen geleitet werden.

  • Wenn das nicht so ist:
    → Der ganze Antrag wird abgelehnt.


5.2 Was wird gefördert?

5.2.1 Unterkunft und Verpflegung

  • Bei internationalen Begegnungen:
    Förderung wie bei Freizeiten.

  • Bei Studienfahrten und Konferenzen:
    nur die Hälfte dieser Förderung.


5.2.2 Reisekosten im Ausland

  • Gefördert werden 40 % der Reisekosten.

  • Die Strecke muss direkt sein:
    von Wiesbaden zum Ziel-Ort.

  • Höchstens 50 Euro pro Person.


5.2.3 Reisekosten im Inland

  • Für eine gemeinsame Fahrt
    im Rahmen des Programms:

    • Förderung von 25 % der Fahrtkosten

    • höchstens 15 Euro pro Person

  • Das gilt für:

    • die Wiesbadener Gruppe

    • und die ausländische Gruppe


5.3 Antrag und Verfahren

5.3.1 Versicherung

  • Eine Unfall-Versicherung

  • und eine Haftpflicht-Versicherung

müssen nachgewiesen werden.


5.3.2 Frist für den Antrag

  • Der Antrag muss bis zum 1. Mai
    des jeweiligen Jahres eingereicht werden.


5.3.3 Unterlagen für den Antrag

Diese Unterlagen müssen dabei sein:

  • ein vorläufiges Programm

  • eine Kosten-Berechnung

  • eine Teilnehmenden-Liste

Gruppenleiter*innen und Begleitpersonen:

  • müssen extra genannt werden

  • und ihre Qualifikation nachweisen


5.3.4 Qualifikation ohne Jugendleiterkarte

Wenn keine Jugendleiterkarte vorhanden ist,
muss die betreuende Person Kenntnisse haben in:

  • Erste Hilfe

  • Arbeit mit Gruppen

  • Recht und Versicherung

  • Spiele-, Gruppen- und Medien-Pädagogik

  • Organisation und Planung

  • Entwicklung von Kindern und Jugendlichen

  • Lebens-Situation von Kindern und Jugendlichen

  • Rolle und Verantwortung von Jugendleiter*innen

  • Schutz vor Gefährdung von Kindern


5.3.5 Vorschuss

  • Wenn schon vor der Maßnahme Kosten entstehen:

    • kann ein Vorschuss gezahlt werden

  • Der Vorschuss ist:

    • bis zu 50 % der geplanten Förderung