Regeln für Geld-Förderung von Jugend-Gruppen in Wiesbaden
Präambel – Einleitung
Die Stadt Wiesbaden hat eine Aufgabe.
Sie muss Angebote für Kinder und Jugendliche fördern.
Das steht im Gesetz (SGB VIII).
Darum gibt die Stadt Wiesbaden Geld für die Arbeit von Jugend-Organisationen.
Das Geld ist für die tägliche Arbeit von Jugend-Gruppen gedacht.
Arten von Förderungen
Es gibt zwei Arten von Förderungen:
1) Förderung für Maßnahmen
Das heißt: Geld für bestimmte Aktionen oder Projekte.
2) Förderung für einzelne Personen
Das heißt: Hilfe für einzelne junge Menschen.
Wer kümmert sich um die Förderung?
Der Stadtjugendring prüft die Anträge
und entscheidet über die Förderung.
Allgemeiner Teil
Die folgenden Regeln gelten
für die Förderrichtlinie Maßnahmenförderung.
Es gibt allgemeine Regeln
und besondere Regeln für einzelne Förderbereiche.
Die besonderen Regeln kommen später.
Förderbereiche
Für diese Bereiche kann Geld beantragt werden:
- Miete für Räume
- Material für Gruppen-Arbeit
- Seminare und Bildungs-Veranstaltungen
- Fahrten im In- und Ausland
zum Beispiel Ferien-Spiele oder Ausflüge - Internationale Begegnungen
und Jugend-Konferenzen - Maßnahmen zur Anerkennung von Ehrenamt
zum Beispiel Dank-Veranstaltungen
Wer kann Förderung bekommen?
Nur bestimmte Jugend-Organisationen können Geld bekommen.
Die Jugend-Organisation muss:
- in Wiesbaden aktiv sein
- mit Kindern und Jugendlichen arbeiten
(bis 27 Jahre) - freiwillige und ehrenamtliche Arbeit machen
- regelmäßig Angebote anbieten
zum Beispiel Gruppen-Stunden oder Fahrten - selbst organisiert sein
- demokratisch arbeiten
Die Jugend-Organisation muss klar sagen:
Wir sind gegen jede Form von Diskriminierung
Wir sind gegen Benachteiligung
wegen Religion, Herkunft oder Geschlecht
Wir stehen für eine demokratische Gesellschaft
mit Vielfalt und Gleichberechtigung
Wichtige Regeln zur Förderung
Es gibt nur so viel Geld,
wie im Haushalt der Stadt vorhanden ist.
Niemand hat ein Recht auf Förderung.
Die Stadt entscheidet.
Kosten dürfen nur einmal gefördert werden.
Eine Maßnahme darf nur einen Antrag haben.
Das Geld geht an die Jugend-Organisation.
Jede Jugend-Organisation
darf viele Anträge pro Jahr stellen.
Anträge müssen pünktlich abgegeben werden.
Zu späte Anträge werden nicht gefördert.
Zum Antrag gehören Belege
zum Beispiel Rechnungen.
Kopien müssen bestätigt sein.
Originale werden zurückgeschickt.
Personen ohne Wohnsitz in Wiesbaden
können nur gefördert werden,
wenn sie ehrenamtlich
in einer Wiesbadener Jugend-Organisation arbeiten.
Die Organisation muss das schriftlich bestätigen.
Wenn ein Antrag abgelehnt wird,
gibt es einen schriftlichen Bescheid mit Begründung.
Die Jugend-Organisation kann Widerspruch einlegen.
Das muss innerhalb von zwei Wochen passieren.
Kosten für Kinder-Betreuung
von Kindern der Jugend-Leiter*innen
werden zu 50 % erstattet.
Über Ausnahmen entscheidet
der Jugendhilfe-Ausschuss.
Eigentumsvorbehalt
Wenn sich eine geförderte Jugend-Organisation auflöst:
Die Stadt kann entscheiden,
ob Geld zurückgezahlt werden muss.
Die Organisation muss die Auflösung melden.
Die Organisation muss sagen,
was mit dem geförderten Material passiert.
4. In- und Auslandsfahrten,
Ferienspiele und Stadtranderholung
4.1 Allgemeine Regeln
4.1.1 Was wird bezahlt?
Für diese Maßnahmen kann Geld beantragt werden:
-
Kosten für das Programm
-
Kosten für Material
-
Fahrtkosten
-
Kosten für Essen und Getränke
(auch Flaschenpfand) -
Kosten für Übernachtungen
Die Maßnahmen müssen außerhalb von Wiesbaden stattfinden
oder Ferienspiele oder Stadtranderholung sein.
4.1.2 Wer darf die Maßnahme leiten?
Die Maßnahme muss von qualifizierten Jugendleiter*innen durchgeführt werden.
-
Wenn das nicht so ist:
→ Der gesamte Antrag wird abgelehnt.
4.1.3 Wie hoch ist die Förderung?
-
Es gibt einen Höchstbetrag pro Tag und pro Person.
-
Dieser Betrag wird jedes Jahr neu festgelegt.
-
Das machen:
-
der Vorstand des Stadtjugendrings
-
zusammen mit dem Amt 51
-
-
Der Betrag gilt immer für das nächste Jahr.
4.1.4 Bis wann muss der Antrag gestellt werden?
-
Der Antrag muss spätestens 2 Monate nach dem Ende der Maßnahme gestellt werden.
-
Spätere Anträge werden nicht gefördert.
4.1.5 Welche Kosten werden bezahlt?
-
Es werden nur die wirklich entstandenen Kosten bezahlt.
-
Einnahmen werden abgezogen.
Zum Beispiel:-
Teilnahme-Beiträge
-
andere Förderungen
-
4.2 Wer und was wird gefördert?
4.2.1 Welche Maßnahmen?
Gefördert werden:
-
öffentlich ausgeschriebene Ferienspiele
-
Maßnahmen der Stadtranderholung
-
In- und Auslandsfahrten
Die Dauer muss sein:
-
mindestens 2 Tage
-
höchstens 28 Tage
An- und Abreise zählen als volle Tage.
4.2.2 Welche Teilnehmenden?
Gefördert werden:
-
Kinder
-
Jugendliche
-
junge Erwachsene
Bis zum 27. Geburtstag.
Alle Teilnehmenden müssen in Wiesbaden wohnen.
4.2.3 Jugendleiter*innen
-
Für jeden Jugendleiterin kann Förderung beantragt werden.
-
Der Wohnort spielt keine Rolle.
4.2.4 Mindest-Teilnehmerzahl
-
Eine In- oder Auslandsfahrt muss
mindestens 6 Personen haben. -
Die Jugendleiter*innen zählen mit.
4.3 Was gehört zum Antrag?
Diese Unterlagen müssen mitgeschickt werden:
-
ein Kostenplan
mit allen Einnahmen und Ausgaben -
Belege für die Ausgaben
-
ein Programmablauf
-
eine Teilnehmenden-Liste
mit:-
Name
-
Wohnort
-
Geburtsdatum
-
Jugendleiterinnen und Betreuerinnen
müssen extra gekennzeichnet sein.
-
Nachweise über die Qualifikation
der Jugendleiter*innen
Qualifikation der Jugendleiter*innen
Wenn keine Jugendleiterkarte vorliegt,
müssen Kenntnisse in diesen Bereichen nachgewiesen werden:
-
Erste Hilfe
-
Arbeit mit Gruppen
-
Recht und Versicherung
-
Spiele, Medien und Gruppen-Pädagogik
-
Organisation und Planung
-
Entwicklung von Kindern und Jugendlichen
-
Lebens-Situation von Kindern und Jugendlichen
-
Rolle und Verantwortung von Jugendleiter*innen
-
Schutz vor Gefährdung von Kindern
4.4 Was wird nicht gefördert?
4.4.1 Nicht erlaubt
-
Alkoholische Getränke
4.4.2 Weitere Ausschlüsse
Nicht gefördert werden Maßnahmen:
-
mit überwiegend wissenschaftlichem Inhalt
-
mit wirtschaftlichem Zweck
-
mit partei-politischem Zweck
-
mit religiösem Zweck
-
zur Berufs-Ausbildung
Auch nicht gefördert werden:
-
Trainings-Lager
-
Fahrten von Sport-Vereinen,
wenn Training oder Spiele im Mittelpunkt stehen.
Wichtige Grundlage für die Entscheidung
-
Der Programmablauf aus dem Antrag
ist die wichtigste Entscheidungs-Grundlage.

