Regeln für Geld-Förderung von Jugend-Gruppen in Wiesbaden
Präambel – Einleitung
Die Stadt Wiesbaden hat eine Aufgabe.
Sie muss Angebote für Kinder und Jugendliche fördern.
Das steht im Gesetz (SGB VIII).
Darum gibt die Stadt Wiesbaden Geld für die Arbeit von Jugend-Organisationen.
Das Geld ist für die tägliche Arbeit von Jugend-Gruppen gedacht.
Arten von Förderungen
Es gibt zwei Arten von Förderungen:
1) Förderung für Maßnahmen
Das heißt: Geld für bestimmte Aktionen oder Projekte.
2) Förderung für einzelne Personen
Das heißt: Hilfe für einzelne junge Menschen.
Wer kümmert sich um die Förderung?
Die Stadt Wiesbaden hat eine Organisation beauftragt.
Diese Organisation heißt:
Stadtjugendring Wiesbaden e. V.
Der Stadtjugendring prüft die Anträge
und entscheidet über die Förderung.
Im Text heißt der Stadtjugendring:
die beauftragte Stelle.
Allgemeiner Teil
Die folgenden Regeln gelten
für die Förderrichtlinie Maßnahmenförderung.
Es gibt allgemeine Regeln
und besondere Regeln für einzelne Förderbereiche.
Die besonderen Regeln kommen später.
Förderbereiche
Für diese Bereiche kann Geld beantragt werden:
- Miete für Räume
- Material für Gruppen-Arbeit
- Seminare und Bildungs-Veranstaltungen
- Fahrten im In- und Ausland
zum Beispiel Ferien-Spiele oder Ausflüge - Internationale Begegnungen
und Jugend-Konferenzen - Maßnahmen zur Anerkennung von Ehrenamt
zum Beispiel Dank-Veranstaltungen
Wer kann Förderung bekommen?
Nur bestimmte Jugend-Organisationen können Geld bekommen.
Die Jugend-Organisation muss:
- in Wiesbaden aktiv sein
- mit Kindern und Jugendlichen arbeiten
(bis 27 Jahre) - freiwillige und ehrenamtliche Arbeit machen
- regelmäßig Angebote anbieten
zum Beispiel Gruppen-Stunden oder Fahrten - selbst organisiert sein
- demokratisch arbeiten
Die Jugend-Organisation muss klar sagen:
Wir sind gegen jede Form von Diskriminierung
Wir sind gegen Benachteiligung
wegen Religion, Herkunft oder Geschlecht
Wir stehen für eine demokratische Gesellschaft
mit Vielfalt und Gleichberechtigung
Wichtige Regeln zur Förderung
Es gibt nur so viel Geld,
wie im Haushalt der Stadt vorhanden ist.
Niemand hat ein Recht auf Förderung.
Die Stadt entscheidet.
Kosten dürfen nur einmal gefördert werden.
Eine Maßnahme darf nur einen Antrag haben.
Das Geld geht an die Jugend-Organisation.
Jede Jugend-Organisation
darf viele Anträge pro Jahr stellen.
Anträge müssen pünktlich abgegeben werden.
Zu späte Anträge werden nicht gefördert.
Zum Antrag gehören Belege
zum Beispiel Rechnungen.
Kopien müssen bestätigt sein.
Originale werden zurückgeschickt.
Personen ohne Wohnsitz in Wiesbaden
können nur gefördert werden,
wenn sie ehrenamtlich
in einer Wiesbadener Jugend-Organisation arbeiten.
Die Organisation muss das schriftlich bestätigen.
Wenn ein Antrag abgelehnt wird,
gibt es einen schriftlichen Bescheid mit Begründung.
Die Jugend-Organisation kann Widerspruch einlegen.
Das muss innerhalb von zwei Wochen passieren.
Kosten für Kinder-Betreuung
von Kindern der Jugend-Leiter*innen
werden zu 50 % erstattet.
Über Ausnahmen entscheidet
der Jugendhilfe-Ausschuss.
Eigentumsvorbehalt
Wenn sich eine geförderte Jugend-Organisation auflöst:
Die Stadt kann entscheiden,
ob Geld zurückgezahlt werden muss.
Die Organisation muss die Auflösung melden.
Die Organisation muss sagen,
was mit dem geförderten Material passiert.
3.Seminare,
Bildungsveranstaltungen,
Aus- und Weiterbildungen
3.1 Allgemeine Regeln
3.1.1 Andere Förderungen
-
Alle anderen öffentlichen Förderungen
müssen im Antrag angegeben werden.
3.1.2 Frist für den Antrag
-
Der Antrag muss
spätestens 2 Monate nach dem Ende der Maßnahme
eingereicht werden.
3.2 Was wird gefördert?
Gefördert wird die Teilnahme oder Mitarbeit von:
-
Kindern
-
Jugendlichen
-
Erwachsenen
Diese Personen müssen:
-
in Wiesbaden wohnen
oder -
sich ehrenamtlich
in einer Wiesbadener Jugendorganisation engagieren.
3.2.1 Tages-Seminare
Gefördert werden:
-
Seminare
-
Workshops
-
Schulungen
Voraussetzungen:
-
mindestens 6 Arbeitsstunden pro Tag
Förderung:
-
bis zu 15 Euro pro Tag und Person
Bei mehreren Tagen:
-
Anreise und Abreise
zählen als volle Tage.
3.2.2 Veranstaltungs-Reihen
Gefördert werden Reihen von Veranstaltungen:
-
mindestens 3 Nachmittage oder Abende
-
immer mit denselben Teilnehmenden
-
mindestens 7 Personen
Förderung:
-
bis zu 40 Euro pro Nachmittag oder Abend
3.2.3 Bildungsfahrten
Bildungsfahrten sind:
-
Seminare
-
Workshops
-
Schulungen
Voraussetzungen:
-
mindestens 2 Tage
-
mit Übernachtung
-
außerhalb von Wiesbaden
-
mindestens 6 Arbeitsstunden pro Tag
Förderung:
-
bis zu 30 Euro pro Tag und Person
An- und Abreise zählen als volle Tage.
3.2.4 Aus- und Weiterbildungen für Jugendleiter*innen
Gefördert werden:
-
Aus- und Weiterbildungen
für Jugendleiter*innen (Juleica) -
Erste-Hilfe-Kurse
Förderung:
-
bis zu 30 Euro pro Tag und Person
Wichtig:
-
Der Veranstalter
muss nicht die antragstellende Jugendorganisation sein. -
Wenn eine Jugendorganisation:
-
selbst eine Juleica-Ausbildung durchführt
-
und dafür schon Förderung bekommt
→ dann gibt es keine weitere Förderung
für die teilnehmenden Organisationen.
-
-
Wenn die durchführende Organisation
keinen Antrag gestellt hat:-
können die Jugendorganisationen
der Teilnehmenden Förderung beantragen.
-
3.3 Antrag und Verfahren
3.3.1 Antrag über den Landesverband
-
Gehört die Jugendorganisation
zu einem Landesverband:-
muss zuerst dort ein Antrag gestellt werden.
-
-
Der Bescheid des Landesverbandes
muss dem Antrag beigefügt werden. -
Gibt es dort kein Geld:
-
muss die Jugendorganisation das
schriftlich bestätigen.
-
3.3.2 Kostenplan
-
Ein Kostenplan ist Pflicht.
-
Er muss alle Einnahmen
und alle Ausgaben zeigen.
3.3.3 Programm und Teilnehmendenliste
Dem Antrag müssen beigefügt werden:
-
ein vollständiges Programm
-
eine Teilnehmenden-Liste mit:
-
vollständigem Namen
-
Wohnort
-
Geburtsdatum
-
Seminarleiter*innen:
-
müssen gekennzeichnet sein.
Wenn der Veranstalter
nicht die antragstellende Organisation ist:
-
Teilnahme-Bescheinigung
-
Beschreibung der Inhalte
-
Rechnung
3.3.4 Nachweise der Qualifikation
-
Kopien der Jugendleiterkarten
oder anderer Qualifikationen
der Seminarleiter*innen
müssen eingereicht werden.
Andere Qualifikationen müssen zeigen,
dass Kenntnisse vorhanden sind in:
-
Erste Hilfe
-
Arbeit mit Gruppen
-
Recht und Versicherung
-
Gruppen-, Spiele- und Medienpädagogik
-
Organisation und Planung
-
Entwicklung von Kindern und Jugendlichen
-
Lebens-Situation von Kindern und Jugendlichen
-
Rolle und Verantwortung von Jugendleiter*innen
-
Schutz vor Gefährdung von Kindern
3.3.5 Teilnehmende ohne Wohnsitz in Wiesbaden
-
Wenn Teilnehmende oder Seminarleiter*innen
nicht in Wiesbaden wohnen:-
muss die Jugendorganisation
das ehrenamtliche Engagement
schriftlich bestätigen.
-
3.4 Was wird nicht gefördert?
3.4.1 Nicht erlaubt
-
Honorare oder ähnliche Zahlungen
an hauptamtliche Mitarbeitende
des Veranstalters
3.4.2 Ebenfalls nicht erlaubt
-
Aus- und Weiterbildungen
für hauptamtlich Beschäftigte
3.4.3 Weitere Ausschlüsse
Nicht gefördert werden Maßnahmen:
-
mit überwiegend wissenschaftlichem Inhalt
-
mit wirtschaftlichem Zweck
-
mit partei-politischem Zweck
-
mit religiösem Zweck
-
zur Berufs-Ausbildung
-
für den Trainingsbetrieb von Sportvereinen
Die wichtigste Grundlage
für die Entscheidung ist:
-
das eingereichte Programm.

