Regeln für Geld-Förderung von Jugend-Gruppen in Wiesbaden

Präambel – Einleitung

Die Stadt Wiesbaden hat eine Aufgabe.
Sie muss Angebote für Kinder und Jugendliche fördern.
Das steht im Gesetz (SGB VIII).

Darum gibt die Stadt Wiesbaden Geld für die Arbeit von Jugend-Organisationen.
Das Geld ist für die tägliche Arbeit von Jugend-Gruppen gedacht.

Arten von Förderungen

Es gibt zwei Arten von Förderungen:

1) Förderung für Maßnahmen
Das heißt: Geld für bestimmte Aktionen oder Projekte.

2) Förderung für einzelne Personen
Das heißt: Hilfe für einzelne junge Menschen.

Wer kümmert sich um die Förderung?

Die Stadt Wiesbaden hat eine Organisation beauftragt.
Diese Organisation heißt:

Stadtjugendring Wiesbaden e. V.

Der Stadtjugendring prüft die Anträge
und entscheidet über die Förderung.

Im Text heißt der Stadtjugendring:
die beauftragte Stelle.

Allgemeiner Teil

Die folgenden Regeln gelten
für die Förderrichtlinie Maßnahmenförderung.

Es gibt allgemeine Regeln
und besondere Regeln für einzelne Förderbereiche.
Die besonderen Regeln kommen später.

Förderbereiche

Für diese Bereiche kann Geld beantragt werden:

  • Miete für Räume
  • Material für Gruppen-Arbeit
  • Seminare und Bildungs-Veranstaltungen
  • Fahrten im In- und Ausland
    zum Beispiel Ferien-Spiele oder Ausflüge
  • Internationale Begegnungen
    und Jugend-Konferenzen
  • Maßnahmen zur Anerkennung von Ehrenamt
    zum Beispiel Dank-Veranstaltungen

Wer kann Förderung bekommen?

Nur bestimmte Jugend-Organisationen können Geld bekommen.

Die Jugend-Organisation muss:

  • in Wiesbaden aktiv sein
  • mit Kindern und Jugendlichen arbeiten
    (bis 27 Jahre)
  • freiwillige und ehrenamtliche Arbeit machen
  • regelmäßig Angebote anbieten
    zum Beispiel Gruppen-Stunden oder Fahrten
  • selbst organisiert sein
  • demokratisch arbeiten

Die Jugend-Organisation muss klar sagen:

Wir sind gegen jede Form von Diskriminierung

Wir sind gegen Benachteiligung
wegen Religion, Herkunft oder Geschlecht

Wir stehen für eine demokratische Gesellschaft
mit Vielfalt und Gleichberechtigung

Wichtige Regeln zur Förderung

Es gibt nur so viel Geld,
wie im Haushalt der Stadt vorhanden ist.

Niemand hat ein Recht auf Förderung.
Die Stadt entscheidet.

Kosten dürfen nur einmal gefördert werden.
Eine Maßnahme darf nur einen Antrag haben.
Das Geld geht an die Jugend-Organisation.

Jede Jugend-Organisation
darf viele Anträge pro Jahr stellen.

Anträge müssen pünktlich abgegeben werden.
Zu späte Anträge werden nicht gefördert.

Zum Antrag gehören Belege
zum Beispiel Rechnungen.
Kopien müssen bestätigt sein.
Originale werden zurückgeschickt.

Personen ohne Wohnsitz in Wiesbaden
können nur gefördert werden,
wenn sie ehrenamtlich
in einer Wiesbadener Jugend-Organisation arbeiten.
Die Organisation muss das schriftlich bestätigen.

Wenn ein Antrag abgelehnt wird,
gibt es einen schriftlichen Bescheid mit Begründung.
Die Jugend-Organisation kann Widerspruch einlegen.
Das muss innerhalb von zwei Wochen passieren.

Kosten für Kinder-Betreuung
von Kindern der Jugend-Leiter*innen
werden zu 50 % erstattet.

Über Ausnahmen entscheidet
der Jugendhilfe-Ausschuss.

Eigentumsvorbehalt

Wenn sich eine geförderte Jugend-Organisation auflöst:

Die Stadt kann entscheiden,
ob Geld zurückgezahlt werden muss.

Die Organisation muss die Auflösung melden.

Die Organisation muss sagen,
was mit dem geförderten Material passiert.

3.Seminare,

Bildungsveranstaltungen,

Aus- und Weiterbildungen


3.1 Allgemeine Regeln

3.1.1 Andere Förderungen

  • Alle anderen öffentlichen Förderungen
    müssen im Antrag angegeben werden.


3.1.2 Frist für den Antrag

  • Der Antrag muss
    spätestens 2 Monate nach dem Ende der Maßnahme
    eingereicht werden.


3.2 Was wird gefördert?

Gefördert wird die Teilnahme oder Mitarbeit von:

  • Kindern

  • Jugendlichen

  • Erwachsenen

Diese Personen müssen:

  • in Wiesbaden wohnen
    oder

  • sich ehrenamtlich
    in einer Wiesbadener Jugendorganisation engagieren.


3.2.1 Tages-Seminare

Gefördert werden:

  • Seminare

  • Workshops

  • Schulungen

Voraussetzungen:

  • mindestens 6 Arbeitsstunden pro Tag

Förderung:

  • bis zu 15 Euro pro Tag und Person

Bei mehreren Tagen:

  • Anreise und Abreise
    zählen als volle Tage.


3.2.2 Veranstaltungs-Reihen

Gefördert werden Reihen von Veranstaltungen:

  • mindestens 3 Nachmittage oder Abende

  • immer mit denselben Teilnehmenden

  • mindestens 7 Personen

Förderung:

  • bis zu 40 Euro pro Nachmittag oder Abend


3.2.3 Bildungsfahrten

Bildungsfahrten sind:

  • Seminare

  • Workshops

  • Schulungen

Voraussetzungen:

  • mindestens 2 Tage

  • mit Übernachtung

  • außerhalb von Wiesbaden

  • mindestens 6 Arbeitsstunden pro Tag

Förderung:

  • bis zu 30 Euro pro Tag und Person

An- und Abreise zählen als volle Tage.


3.2.4 Aus- und Weiterbildungen für Jugendleiter*innen

Gefördert werden:

  • Aus- und Weiterbildungen
    für Jugendleiter*innen (Juleica)

  • Erste-Hilfe-Kurse

Förderung:

  • bis zu 30 Euro pro Tag und Person

Wichtig:

  • Der Veranstalter
    muss nicht die antragstellende Jugendorganisation sein.

  • Wenn eine Jugendorganisation:

    • selbst eine Juleica-Ausbildung durchführt

    • und dafür schon Förderung bekommt
      → dann gibt es keine weitere Förderung
      für die teilnehmenden Organisationen.

  • Wenn die durchführende Organisation
    keinen Antrag gestellt hat:

    • können die Jugendorganisationen
      der Teilnehmenden Förderung beantragen.


3.3 Antrag und Verfahren

3.3.1 Antrag über den Landesverband

  • Gehört die Jugendorganisation
    zu einem Landesverband:

    • muss zuerst dort ein Antrag gestellt werden.

  • Der Bescheid des Landesverbandes
    muss dem Antrag beigefügt werden.

  • Gibt es dort kein Geld:

    • muss die Jugendorganisation das
      schriftlich bestätigen.


3.3.2 Kostenplan

  • Ein Kostenplan ist Pflicht.

  • Er muss alle Einnahmen
    und alle Ausgaben zeigen.


3.3.3 Programm und Teilnehmendenliste

Dem Antrag müssen beigefügt werden:

  • ein vollständiges Programm

  • eine Teilnehmenden-Liste mit:

    • vollständigem Namen

    • Wohnort

    • Geburtsdatum

Seminarleiter*innen:

  • müssen gekennzeichnet sein.

Wenn der Veranstalter
nicht die antragstellende Organisation ist:

  • Teilnahme-Bescheinigung

  • Beschreibung der Inhalte

  • Rechnung


3.3.4 Nachweise der Qualifikation

  • Kopien der Jugendleiterkarten
    oder anderer Qualifikationen
    der Seminarleiter*innen
    müssen eingereicht werden.

Andere Qualifikationen müssen zeigen,
dass Kenntnisse vorhanden sind in:

  • Erste Hilfe

  • Arbeit mit Gruppen

  • Recht und Versicherung

  • Gruppen-, Spiele- und Medienpädagogik

  • Organisation und Planung

  • Entwicklung von Kindern und Jugendlichen

  • Lebens-Situation von Kindern und Jugendlichen

  • Rolle und Verantwortung von Jugendleiter*innen

  • Schutz vor Gefährdung von Kindern


3.3.5 Teilnehmende ohne Wohnsitz in Wiesbaden

  • Wenn Teilnehmende oder Seminarleiter*innen
    nicht in Wiesbaden wohnen:

    • muss die Jugendorganisation
      das ehrenamtliche Engagement
      schriftlich bestätigen.


3.4 Was wird nicht gefördert?

3.4.1 Nicht erlaubt

  • Honorare oder ähnliche Zahlungen
    an hauptamtliche Mitarbeitende
    des Veranstalters


3.4.2 Ebenfalls nicht erlaubt

  • Aus- und Weiterbildungen
    für hauptamtlich Beschäftigte


3.4.3 Weitere Ausschlüsse

Nicht gefördert werden Maßnahmen:

  • mit überwiegend wissenschaftlichem Inhalt

  • mit wirtschaftlichem Zweck

  • mit partei-politischem Zweck

  • mit religiösem Zweck

  • zur Berufs-Ausbildung

  • für den Trainingsbetrieb von Sportvereinen

Die wichtigste Grundlage
für die Entscheidung ist:

  • das eingereichte Programm.