Regeln für Geld-Förderung von Jugend-Gruppen in Wiesbaden

Präambel – Einleitung

Die Stadt Wiesbaden hat eine Aufgabe.
Sie muss Angebote für Kinder und Jugendliche fördern.
Das steht im Gesetz (SGB VIII).

Darum gibt die Stadt Wiesbaden Geld für die Arbeit von Jugend-Organisationen.
Das Geld ist für die tägliche Arbeit von Jugend-Gruppen gedacht.

Arten von Förderungen

Es gibt zwei Arten von Förderungen:

1) Förderung für Maßnahmen
Das heißt: Geld für bestimmte Aktionen oder Projekte.

2) Förderung für einzelne Personen
Das heißt: Hilfe für einzelne junge Menschen.

Wer kümmert sich um die Förderung?

Die Stadt Wiesbaden hat eine Organisation beauftragt.
Diese Organisation heißt:

Stadtjugendring Wiesbaden e. V.

Der Stadtjugendring prüft die Anträge
und entscheidet über die Förderung.

Im Text heißt der Stadtjugendring:
die beauftragte Stelle.

Allgemeiner Teil

Die folgenden Regeln gelten
für die Förderrichtlinie Maßnahmenförderung.

Es gibt allgemeine Regeln
und besondere Regeln für einzelne Förderbereiche.
Die besonderen Regeln kommen später.

Förderbereiche

Für diese Bereiche kann Geld beantragt werden:

  • Miete für Räume
  • Material für Gruppen-Arbeit
  • Seminare und Bildungs-Veranstaltungen
  • Fahrten im In- und Ausland
    zum Beispiel Ferien-Spiele oder Ausflüge
  • Internationale Begegnungen
    und Jugend-Konferenzen
  • Maßnahmen zur Anerkennung von Ehrenamt
    zum Beispiel Dank-Veranstaltungen

Wer kann Förderung bekommen?

Nur bestimmte Jugend-Organisationen können Geld bekommen.

Die Jugend-Organisation muss:

  • in Wiesbaden aktiv sein
  • mit Kindern und Jugendlichen arbeiten
    (bis 27 Jahre)
  • freiwillige und ehrenamtliche Arbeit machen
  • regelmäßig Angebote anbieten
    zum Beispiel Gruppen-Stunden oder Fahrten
  • selbst organisiert sein
  • demokratisch arbeiten

Die Jugend-Organisation muss klar sagen:

Wir sind gegen jede Form von Diskriminierung

Wir sind gegen Benachteiligung
wegen Religion, Herkunft oder Geschlecht

Wir stehen für eine demokratische Gesellschaft
mit Vielfalt und Gleichberechtigung

Wichtige Regeln zur Förderung

Es gibt nur so viel Geld,
wie im Haushalt der Stadt vorhanden ist.

Niemand hat ein Recht auf Förderung.
Die Stadt entscheidet.

Kosten dürfen nur einmal gefördert werden.
Eine Maßnahme darf nur einen Antrag haben.
Das Geld geht an die Jugend-Organisation.

Jede Jugend-Organisation
darf viele Anträge pro Jahr stellen.

Anträge müssen pünktlich abgegeben werden.
Zu späte Anträge werden nicht gefördert.

Zum Antrag gehören Belege
zum Beispiel Rechnungen.
Kopien müssen bestätigt sein.
Originale werden zurückgeschickt.

Personen ohne Wohnsitz in Wiesbaden
können nur gefördert werden,
wenn sie ehrenamtlich
in einer Wiesbadener Jugend-Organisation arbeiten.
Die Organisation muss das schriftlich bestätigen.

Wenn ein Antrag abgelehnt wird,
gibt es einen schriftlichen Bescheid mit Begründung.
Die Jugend-Organisation kann Widerspruch einlegen.
Das muss innerhalb von zwei Wochen passieren.

Kosten für Kinder-Betreuung
von Kindern der Jugend-Leiter*innen
werden zu 50 % erstattet.

Über Ausnahmen entscheidet
der Jugendhilfe-Ausschuss.

Eigentumsvorbehalt

Wenn sich eine geförderte Jugend-Organisation auflöst:

Die Stadt kann entscheiden,
ob Geld zurückgezahlt werden muss.

Die Organisation muss die Auflösung melden.

Die Organisation muss sagen,
was mit dem geförderten Material passiert.

2. Arbeit von und mit Gruppen

(Gruppenarbeitsmaterial)


2.1 Allgemeine Regeln

2.1.1 Höhe der Förderung

  • Bei Käufen:

    • Die Stadt zahlt bis zu 50 % der Kosten.

  • Bei Leihen:

    • Die Stadt zahlt die volle Leih-Gebühr.

Aber:

  • Die Förderung ist höchstens 800 Euro.

  • Öffentliche Förderungen zusammen
    (Stadt und Land):

    • dürfen nicht mehr als 75 %
      der wirklichen Kosten betragen.


2.1.2 Frist für den Antrag

  • Der Antrag muss spätestens 2 Monate
    nach dem Kauf oder der Leihe gestellt werden.

  • Das Datum auf der Rechnung zählt.


2.2 Was wird gefördert?

2.2.1 Material für Gruppenarbeit

Gefördert werden:

  • Arbeitsmaterial

  • Leih-Gebühren
    (bei gemeinnützigen oder gewerblichen Verleihen)

  • neue Anschaffungen

  • Verbrauchs-Material

  • Hilfsmittel

Das Material muss für:

  • Begleitung

  • Betreuung

  • Leitung

von Kinder- und Jugendgruppen sein.


2.2.2 Material für kreative Arbeit

Gefördert werden auch:

  • Arbeitsmaterial

  • Verbrauchs-Material

  • Hilfsmittel

für kreative Tätigkeiten
von Kinder- und Jugendgruppen.


2.3 Antrag und Verfahren

2.3.1 Antrag über den Landesverband

  • Gehört die Jugendorganisation
    zu einem Landesverband:

    • muss zuerst dort ein Antrag gestellt werden.

  • Der Bescheid des Landesverbandes
    muss beigefügt werden.

  • Gibt es dort kein Geld:

    • muss das schriftlich bestätigt werden.


2.3.2 Belege

  • Auf den Rechnungen muss klar stehen:

    • was gekauft oder geliehen wurde

    • wofür das Material gebraucht wird

  • Bei geliehenem Material:

    • muss erklärt werden,
      warum der Zeitraum nötig ist.


2.4 Was wird nicht gefördert?

2.4.1 Nicht erlaubt

  • Spiel- und Sportgeräte

  • Trikots

  • Material für Training oder Spiele
    von Sportvereinen


2.4.2 Ebenfalls nicht erlaubt

  • Musikinstrumente
    für Musikvereine oder Musikverbände


2.4.3 Ebenfalls nicht erlaubt

  • Honorare
    für Dienstleister*innen


2.4.4 Ebenfalls nicht erlaubt

  • Leihen
    bei Privatpersonen