Regeln für Geld-Förderung in Wiesbaden

Präambel – Einleitung

Die Stadt Wiesbaden hat eine Aufgabe.
Sie muss Angebote für Kinder und Jugendliche fördern.
Das steht im Gesetz (SGB VIII).

Darum gibt die Stadt Wiesbaden Geld für die Arbeit von Jugend-Organisationen.
Das Geld ist für die tägliche Arbeit von Jugend-Gruppen gedacht.

Arten von Förderungen

Es gibt zwei Arten von Förderungen:

  1. Förderung für Maßnahmen
    Das heißt: Geld für bestimmte Aktionen oder Projekte.

2) Förderung für einzelne Personen
Das heißt: Hilfe für einzelne junge Menschen.

Förderrichtlinie Individualbeihilfe

1. Allgemeine Regeln

1.1 Wer kann Geld bekommen?

Gefördert werden nur einzelne Personen,
die teilnehmen an:

  • Inlandsfahrten

  • Auslandsfahrten

  • Ferienspielen

  • Stadtranderholung

  • internationalen Begegnungen


1.2 Alter der Teilnehmenden

Gefördert werden:

  • Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre

  • junge Menschen bis 27 Jahre,
    wenn sie:

    • noch in Ausbildung sind

    • oder arbeitslos sind

    • und unterhaltsberechtigt sind


1.3 Dauer der Maßnahmen

Gefördert werden nur Maßnahmen:

  • mindestens 2 Tage

  • höchstens 22 Tage

Bei Fahrten zählen:

  • Anreise

  • Abreise

als volle Tage.


1.4 Andere Förderungen

  • Es wird geprüft,
    ob es andere Förderungen gibt.

  • Zum Beispiel:

    • Bildung und Teilhabe

  • Diese Förderungen werden:

    • ausgeschlossen

    • oder angerechnet


1.5 Höhe der Förderung pro Person

  • Pro Person werden
    Teilnahmebeiträge bis 250 Euro pro Jahr bezahlt.

  • Wenn die Kosten höher sind:

    • für den Betrag über 250 Euro

    • werden 85 % übernommen

  • Die maximale Förderung ist:

    • 500 Euro pro Jahr und Person


2. Wie wird die Beihilfe berechnet?

2.1 Grundlage der Berechnung

Es werden verglichen:

  • der Gesamtbedarf der Familie

  • das bereinigte Einkommen der Familie


2.2 Wann gibt es eine Beihilfe?

  • Eine Beihilfe gibt es,
    wenn das Einkommen niedriger ist
    als der berechnete Bedarf.


2.3 Was gehört zum Gesamtbedarf?

Der Gesamtbedarf besteht aus:

  • dem doppelten Regelsatz
    für den Haushaltsvorstand

  • dem 1,5-fachen Regelsatz
    für weitere Haushaltsmitglieder
    (je nach Alter)

  • den Kosten für die Wohnung:

    • Kaltmiete

    • Nebenkosten

    • ohne Heizung


2.4 Was zählt zum Einkommen?

Zum Einkommen gehören zum Beispiel:

  • monatliches Netto-Einkommen

  • Sonderzahlungen

  • Kindergeld

  • Wohngeld

  • Unterhalt

  • Geld vom Arbeitsamt

  • Rente

  • Sozialhilfe

Bestimmte Belastungen
werden dabei abgezogen.


3. Antrag und Verfahren

3.1 Antrag vor der Maßnahme

Der Träger der Maßnahme
muss vor Beginn mitteilen:

  • Teilnahme-Preis

  • Dauer der Maßnahme

  • Ziel der Fahrt

  • Teilnehmenden-Liste

  • Kosten pro Person

  • Name des Kontoinhabers

  • IBAN und BIC

Der Antrag muss vor der Maßnahme gestellt werden.


3.2 Frühere Auszahlung

  • Wenn das Geld vor der Maßnahme gebraucht wird:

    • Antrag spätestens 21 Tage vorher stellen.


3.3 Rückzahlung

  • Wenn die Maßnahme nicht stattfindet

  • oder eine geförderte Person nicht mitfährt:

Dann muss das Geld
zurückgezahlt werden.

  • Bereits entstandene Kosten
    werden abgezogen.


4. Was wird nicht gefördert?

Nicht gefördert werden Maßnahmen:

  • mit überwiegend wissenschaftlichem Inhalt

  • mit wirtschaftlichem Zweck

  • mit partei-politischem Zweck

  • mit religiösem Zweck

  • zur Berufs-Ausbildung

Auch nicht gefördert werden:

  • Fahrten von Sportvereinen,
    wenn hauptsächlich Spiele oder Training stattfinden.