Verleihbestimmungen für den Transporter
Allgemeines
1. Der Stadtjugendring Wiesbaden e.V. (Abrecht-Dürer-Straße 10, 65195 Wiesbaden, Tel. 0611-71 08 88 4-1) ist Halter und Eigentümer der Neunsitzerfahrzeuge mit dem Kennzeichen WI-JR-115 und WI-JR-116.
Die Fahrzeuge wurden beschafft, um für Zwecke der Jugendarbeit Fahrten zu Ausbildungs-, Freizeit- und Ferienmaßnahmen, sowie Fahrten zur Vorbereitung von Maßnahmen der Jugendorganisation zu ermöglichen. Die Fahrzeuge stehen vorrangig der Kinder- und Jugendarbeit zur Verfügung. Privaten werden die Fahrzeuge in Ausnahmefällen, je nach Bedarf und Verfügbarkeit, vermietet. Die Fahrzeuge werden mit Diesel betankt.
2. Ansprechpartnerin für Buchungen und/oder Reservierungen ist in der Geschäftsstelle des Stadtjugendrings:
Petra Baur, Tel. 0611-71 08 88 4-1,
E-Mail: verleih@sjr-wiesbaden.de und in Vertretung Karima Chaban, Tel. 0611-71 08 88 4-8.
3. Der/die Entleiher*in muss mindestens 2 Jahre Fahrpraxis haben. Führerschein und Personalausweis sind vorzulegen. Vor Übernahme des Fahrzeugs muss der/die Entleiher*in den Verleihbestimmungen zustimmen.
4. Das Fahrtenbuch ist von dem*der Entleiher*in ordentlich und gewissenhaft zu führen. Hierbei sind insbesondere folgende Eintragungen zu machen: Kilometerstände bei Antritt und Beendigung der Fahrt, Fahrtzeit, Fahrtstrecke, Zweck der Fahrt und Name des Fahrers.
5. Im Auto darf nicht geraucht werden.
6. Das Fahrzeug darf nicht an dritte Personen weiterverliehen werden.
7. Für den Nutzungszeitraum ist eine Dienstfahrtversicherung abzuschließen. Dies erfolgt durch den Stadtjugendring. Die Kosten für die Versicherung werden dem*der Entleiher*in in Rechnung gestellt. Durch diese Dienstfahrtversicherung ist das Fahrzeug unabhängig von der Grundversicherung vollkaskoversichert. Des Weiteren ist eine Rabattverlustversicherung eingeschlossen, d.h. dass bei einem Haftpflichtschaden, der durch die Grundversicherung abgedeckt ist, die Dienstfahrtversicherung den Vermögensschaden ersetzt, der durch die Anhebung des Betragssatzes entsteht. Die Selbstbeteiligung in Höhe von 153,00 € bei einem Vollkaskoschaden ist gegebenenfalls vom Ausleiher zu begleichen. Dies wird in der Ausleihvereinbarung festgeschrieben. Wenn der Schaden nicht unter die Leistungspflicht der Versicherung fällt (z.B. grob fahrlässiges Verhalten) wird der/die Ausleiher*in vertraglich zur vollen Schadensersatzleistung verpflichtet.
8. Die Fahrzeugübergabe und –rückgabe muss persönlich mit einer*m Mitarbeiter*in des SJR durchgeführt werden.
Gebühren/Kosten
9. Für die Ausleihe eines Fahrzeuges werden folgende Gebühren erhoben:
Für Mitglieder
pro Tag (inkl. 50 km frei): 9,00 €
pro Wochenende (inkl. 100 km frei): 11,00€
pro Woche (inkl. 200 km frei): 47,00 €
pro zusätzlich gefahrener Kilometer: 0,10 €
Für Jugendorganisationen
pro Tag (inkl. 50 km frei): 15,00 €
pro Wochenende (inkl. 50 km frei): 30,00 €
pro Woche (inkl. 200 km frei): 90,00 €
pro zusätzlich gefahrener Kilometer: 0,15 €
Für Nicht-Mitglieder
pro Tag (inkl. 50 km frei): 34,00 €
pro Wochenende (inkl. 100 km frei): 61,00 €
pro Woche (inkl. 200 km frei): 147,00 €
pro zusätzlich gefahrener Kilometer: 0,30 €
Dienstfahrtversicherung
pro Tag 16,00 €
pro Wochenende (FR-MO) 39,00 €
bis zu 3 Monaten 160,00 €
10. Bei Übernahme des Fahrzeuges muss eine Kaution in Höhe von 150,00€ beim Stadtjugendring hinterlegt werden. Alle Fahrer*innen sind mitversichert. Es ist nur eine Fahrende Person vor Nutzungsbeginn zu benennen.
11. Nach Vertragsabschluss gibt es eine schriftliche Bestätigung und eine Anzahlung in Höhe von 25% des Tagespreises ist zu zahlen. Durch Zahlung der Gebühr wird die Reservierung des Busses gültig. Die Anmeldegebühr wird bei der Abrechnung auf die Entleihgebühren
angerechnet.
12. Abhol- und Rückgabetag werden als ein Entleihtag gerechnet. Wird der Bus nicht zum vereinbarten Termin zurückgegeben, wird pro Verspätungstag der Tagespreis + einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5,00€ berechnet.
13. Bei Absagen von 1 – 14 Tagen vor dem ersten Nutzungstag sind 50% des Tagespreises zu zahlen. Hat der Stadtjugendring bereits eine Versicherung für den Nutzungszeitraum abgeschlossen, ist diese von der Entleihenden Person zu zahlen.
14. Das Fahrzeug wird in sauberen und vollgetankten Zustand übergeben. Der*die Entleiher*in verpflichtet sich das Fahrzeug ebenso zurückzugeben. Sollte das Fahrzeug nicht gereinigt und/oder vollgetankt sein wird die Kaution einbehalten.
15. Der*die Entleiher*in bzw. Fahrer*in verpflichtet sich:
a. die zulässige Personenbeförderungszahl und die zulässige Ladung nicht zu überschreiten
b. die Ladung ausreichend zu sichern
c. keine zusätzliche Vorrichtungen im und am Fahrzeug anzubringen
d. das Fahrzeug nicht weiterzuvermieten
e. das Fahrzeug nicht gewerblich zu nutzen und damit auch keinen Gewinn zu erwirtschaften
f. das Fahrzeug schonend zu behandeln, die Straßenverkehrsordnung zu beachten und das abgestellte Fahrzeug gegen Diebstahl sorgfältig abzusichern
g. die Verkehrssicherheit und insbesondere Ölstand, Reifendruck etc. während der Entleihdauer regelmäßig zu überprüfen
h. die notwendigen Eintragungen im Fahrtenbuch vorzunehmen.
i. das Fahrzeug sauber zu hinterlassen. Das Fahrzeug pfleglich zu behandeln vor allem den Motor nicht unnötig hochzudrehen und nicht schneller als max. 130 km/h.
k. Keine Veränderungen am Fahrzeug vorzunehmen.
l. Als Fahrer*in keinen Alkohol zu sich zu nehmen (0,00 Promille!) und ausreichreichend geschlafen zu sein.
m. Die Anschnallpflicht und die Benutzung von Kindersitzen bei Personen unter 12 Jahren zu beachten.
n. bei Störungen und Schäden am Fahrzeug sofort beim SJR zu melden – während den Öffnungszeiten der Geschäftsstelle unter der Tel: 0611-71 08 88 4-1 außerhalb der Öffnungszeiten bitte auf dem Anrufbeantworter eine Nachricht hinterlassen.
Nach Rückgabe des Fahrzeuges wird eine Rechnung erstellt und verschickt. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 14 Tagen auf das Konto des Stadtjugendrings Wiesbaden bei der
Wiesbadener Volksbank
BIC WIBADE5W
IBAN DE78510900000003118908,
zu überweisen.
Verpflichtungen bei Schäden und Unfall
16. Der*die Entleiher*in verpflichtet sich vor Antritt der Fahrt und während der Nutzungsdauer in regelmäßigen Abständen die Verkehrs- und Betriebssicherheit inkl. Ölstand zu überprüfen. Schäden, die nachweislich auf Nichtachtung zurückzuführen sind, gehen zu Lasten des*der Entleihers*Entleiherin.
17. Verwarnungs- und/oder Bußgelder, die für die Nutzungszeit dem Halter angezeigt werden, gehen zu Lasten des*der Entleihers*Entleiherin. Diese sind sofort dem Stadtjugendring zu melden.
18. Bei Schäden nach einem Unfall, Diebstahl oder Wildschaden ist folgende Nummer der Gothaer Versicherung zu kontaktieren:
030 5508-81508
19. Das Fahrzeug ist nach Nutzung auf einem ordnungsgemäßen Parkplatz, gemäß Straßenverkehrsordnung, in der Nähe des Standortes des SJR Wiesbaden (Abrecht-Dürer-Straße 10, 65195 Wiesbaden) abzustellen und muss persönlich an einen*einer Mitarbeiter*in des SJR übergeben werden.
Der Stadtjugendring ist:
Montag und Freitag 09:30 Uhr – 15:00 Uhr
Dienstag 13:00 Uhr – 15:00 Uhr
Mittwoch und Donnerstag 10:00 Uhr – 15:30 Uhr unter der Tel: 0611-71 08 88 4-1 zu erreichen.
Stand Juni 2024