Orientierungshilfe
für die Antragsstellung in der Förderrichtlinie
„Arbeit von und mit Gruppen“
Grundsätzlich: „Ziel der maßnahmengebundenen Förderung ist u.a. die Sicherstellung von vielfältigen Angeboten verschiedener Jugendorganisationen (nach §12 SGBVIII „Jugendverbandsarbeit“) der ehrenamtlichen Kinder und Jugendverbandsarbeit.“
Zur Erinnerung: Die Basis, um überhaupt eine Förderung zu erhalten ist, dass bestimmte grundlegende Voraussetzung gegeben sind, die eine Präambel definiert, die allen Förderrichtlinien vorsteht: „Gefördert werden können alle Wiesbadener Jugendorganisationen, in denen Kinder und/oder Jugendliche (bis 27 Jahre) regelmäßig ehrenamtlich in verschiedenen Formen, wie z.B. Gruppenstunden, Fahrten und Lager, Bildungsveranstaltungen, Bildungsangebote und Projektarbeit (im Sinne des SGB VIII §11 Punkt 3), freiwillig, selbstbestimmt und selbstorganisiert Angebote für Kinder und Jugendliche entwickeln, gestalten und durchführen.“
Sehr wichtig zu beachten für Euch sind auch diverse verbindliche Regelungen der Präambel, unter anderem: „Eine Doppelförderung aus dem städtischen Haushalt ist ausgeschlossen.“
Das Gruppenarbeitsmaterial ist ausschließlich für folgende Maßnahmen gedacht:
2.1
Förderungsfähig ist die Anschaffung von Arbeitsmaterial, Verbrauchsmaterial und Hilfsmittel für die Begleitung, Betreuung und Leitung von Kinder und Jugendgruppen.
2.2
Förderungsfähig ist die Anschaffung von Arbeitsmaterial, Verbrauchsmaterial und Hilfsmittel für die schöpferischen Tätigkeiten von Kinder und Jugendgruppen.
Wir bitten Euch folgende Fragestellungen vor Eurer Antragstellung zu beachten bzw. auch innerhalb Eures Verantwortungsgremiums und ggf. auch mit eurem Erwachsenenverband zu besprechen:
• Besitzt der Erwachsenenverband die finanziellen Ressourcen um seiner Jugend unter die Arme zu greifen und haben wir dies schon ausreichend ausgeschöpft?
• Wird das Material ausschließlich von Kindern, Jugendlichen und Jugendleitungen genutzt bzw. für Räume verwendet, die ausschließlich Kinder. Jugendliche und Jugendleitungen nutzen?
• Wird das Material wirklich nur für die Maßnahmen genutzt, die unter Punkt 2.1 und 2.2 beschrieben werden?
Wir unterstützen Euch stärker und möchten Euch enger begleiten: Wir haben festgestellt, dass es bei einigen Jugendorganisationen in 2018 einen extrem hohen Bedarf an Gruppenarbeitsmaterial gab. Wir möchten Euch für Fälle eines extrem erhöhten Bedarfes (z.B. eine Möbelausstattung für Eure Räume) oder einem Notfall (z.B. ein Brandschaden, den Eure Versicherung nicht übernimmt) ein besonderes Serviceangebot unterbreiten, um Euch bedarfsgerecht zu unterstützen.
Wir bieten Euch dann, wenn wir feststellen, dass Eure Anträge eine Fördersumme von 5.000€ überschreiten ein besonderes Beratungsangebot. Denn wir glauben, dass auch in vielen Fällen eine 100% Förderung über z.B. Stiftungen, Troncmittel, Lotterien oder sogar ab und an über Euren jeweilig zuständigen Ortsbeirat möglich ist. Wir möchten Euch dann anbieten, wenn Ihr Interesse habt, eine informelle Weiterbildung zum Thema Fundraising für Euch bei Euch vor Ort durchzuführen und Euch bei der Antragstellung zu unterstützen.
Abschließend zwei wichtige Bitten:
1. Wenn aus den Quittungen, die Ihr einreicht, nicht eindeutig hervorgeht, um welches Material es sich genau handelt, bitte schreibt es handschriftlich dazu.
2. Wenn aus den Quittungen, die Ihr einreicht, nicht eindeutig hervorgeht, dass das Material nur für Maßnahmen genutzt werden, die unter Punkt 2.1. und 2.2 be schrieben sind, begründet bitte genau, für was das Material verwendet wird, was z.B. damit gebaut wird. Legt z.B. ein Foto bei oder beschreibt die Tätigkeit in und für die Gruppenstunde bzw. die Jugendleitung.